Wer hat Anspruch auf Reha-Sport?
Jeder Mensch, der über einen längeren Zeitraum dem Alter nicht entsprechend körperlich oder psychisch eingeschränkt ist sowie Personen mit bestehender oder drohender Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf Reha-Sport (keine Ermessensleistung, Sozialgesetzbuch IX, §44).
Die Teilnahme am Rehasport ist nach dem Sachleistungsprinzip von der Krankenkasse zu tragen. Rehabilitationssport ist eine Sachleistung, für die keine Zuzahlung verlangt werden kann.